Page 4 - SAV Satzung
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§ 14
Datenschutz in der Ortsgruppe
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
personenbezogene Daten über persönliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert,
genutzt und verarbeitet.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Regelungen "Datenschutzhinweise für Mitglie-
der des Schwäbischen Albvereins Ortsgruppe Neuhausen ob Eck" in der aktuell gültigen Fas-
sung.
§15
Kinder- und Jugendschutz
Die Ortsgruppe Neuhausen ob Eck möchte mit ihrem Schutzkonzept sexualisierter, körperlicher
und psychischer Gewalt in ihren Sparten und Abteilungen vorbeugen und Verdachtsfälle aufklä-
ren. Das verabschiedete Schutzkonzept basiert auf den Leitlinien und dem Verhaltenskodex der
Ortsgruppe zur Prävention von sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt sowie zum
Verhalten bei Missbrauchsfällen.
Ziel dieses Konzeptes ist es, eine Handlungsanleitung zur Prävention von sexualisierter, körper-
licher und psychischer Gewalt und zum Vorgehen bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für
den Verdachtsfall für alle Vereinsmitglieder der Ortsgruppe Neuhausen ob Eck zur Verfügung
zu stellen und deren Anwendung verbindlich einzufordern.
§ 16
Ehrungen
Für besondere Verdienste um die Ortsgruppe und um die vom Schwäbischen Albverein verfolg-
ten Ziele kann der Ausschuss mit vorheriger Zustimmung des Präsidenten langjährige und ver-
diente Vorsitzende zum „Ehrenvorsitzenden der Ortsgruppe“ ernennen. Ferner kann der Aus-
schuss besonders verdiente Mitglieder zum „Ehrenmitglied der Ortsgruppe“ ernennen. Orts-
gruppeninterne Ehrungen sind in einem besonderen Beschluss des Ausschusses (Ehrenord-
nung) geregelt.
§ 17
Inkrafttreten
Die Neufassung der Satzung tritt am 31. März 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ortsgruppen-
satzung vom 31. März 2010 außer Kraft. Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 15.
März 2019.
Matthias Ries, Vorsitzender
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Hinweis: der Einfachheit halber wird in der Ortsgruppensatzung nur die männliche Form verwendet.
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