Page 4 - SAV Satzung
P. 4

§ 14
                                              Datenschutz in der Ortsgruppe

               Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der
               EU-Datenschutz-Grundverordnung  (DS-GVO)  und  des  Bundesdatenschutzgesetzes  (BDSG)
               personenbezogene Daten über persönliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert,
               genutzt und verarbeitet.
               In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Regelungen "Datenschutzhinweise für Mitglie-
               der des Schwäbischen Albvereins Ortsgruppe Neuhausen ob Eck" in der aktuell gültigen Fas-
               sung.


                                                            §15
                                                Kinder- und Jugendschutz

               Die Ortsgruppe Neuhausen ob Eck möchte mit ihrem Schutzkonzept sexualisierter, körperlicher
               und psychischer Gewalt in ihren Sparten und Abteilungen vorbeugen und Verdachtsfälle aufklä-
               ren. Das verabschiedete Schutzkonzept basiert auf den Leitlinien und dem Verhaltenskodex der
               Ortsgruppe zur Prävention von sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt sowie zum
               Verhalten bei Missbrauchsfällen.
               Ziel dieses Konzeptes ist es, eine Handlungsanleitung zur Prävention von sexualisierter, körper-
               licher und psychischer Gewalt und zum Vorgehen bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für
               den Verdachtsfall für alle Vereinsmitglieder der Ortsgruppe Neuhausen ob Eck zur Verfügung
               zu stellen und deren Anwendung verbindlich einzufordern.


                                                            § 16
                                                         Ehrungen

               Für besondere Verdienste um die Ortsgruppe und um die vom Schwäbischen Albverein verfolg-
               ten Ziele kann der Ausschuss mit vorheriger Zustimmung des Präsidenten langjährige und ver-
               diente Vorsitzende zum „Ehrenvorsitzenden der Ortsgruppe“ ernennen. Ferner kann der Aus-
               schuss  besonders  verdiente  Mitglieder  zum  „Ehrenmitglied  der  Ortsgruppe“  ernennen.  Orts-
               gruppeninterne  Ehrungen  sind  in  einem  besonderen  Beschluss  des  Ausschusses  (Ehrenord-
               nung) geregelt.

                                                            § 17
                                                        Inkrafttreten

               Die Neufassung der Satzung tritt am 31. März 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ortsgruppen-
               satzung vom 31. März 2010 außer Kraft. Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 15.
               März 2019.








               Matthias Ries, Vorsitzender


                                             *****************************************************

                           Hinweis: der Einfachheit halber wird in der Ortsgruppensatzung nur die männliche Form verwendet.






                                                             4
   1   2   3   4