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Schwäbischer Albverein
                                      Ortsgruppe Neuhausen ob Eck



                                                      S a t z u n g




                                                            § 1
                                              Name und Gebiet des Vereins

               Der Verein heißt „Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Neuhausen ob Eck“. Er hat seinen Sitz in
               Neuhausen ob Eck. Er ist nicht im Vereinsregister eingetragen und nicht rechtsfähig. Er ist eine
               Gliederung des Schwäbischen Albvereins e. V. in Stuttgart, dessen Satzung auch für die Orts-
               gruppe verbindlich ist. Das Tätigkeitsgebiet der Ortsgruppe umfasst das Gebiet der Gemeinde
               Neuhausen ob Eck.

                                                            § 2
                                                    Zweck des Vereins

               (1) Der Verein
               -   fördert und pflegt das Wandern sowie damit zusammenhängende sportliche Betätigungen,
               -   fördert den Natur- und Umweltschutz
               -   setzt sich für den Schutz und die Pflege der Landschaft und der Denkmale ein,
               -   fördert das Brauchtum und das Heimatbewusstsein (Heimatpflege/ Heimatkunde) und damit
                   verbundene kulturelle und künstlerische Betätigungen,
               -   fördert die Umweltverträglichkeit naturnaher Erholung,
               -   widmet sich der Jugend- und Familienarbeit (Jugendhilfe) und allen mit diesen Zielen zu-
                   sammenhängenden Bestrebungen,
               -   widmet sich dem Wintersport und dem allgemeinen Sport.

               (2) Zur Verwirklichung des Vereinszweckes dienen insbesondere folgende Maßnahmen:
               -   Durchführung von regionalen und überregionalen Wanderungen,
               -   Förderung der Gesundheit durch regelmäßige Wanderungen,
               -   Gründung und Förderung von Ski-, Rad- und Laufsportgruppen,
               -   Ausbildung von Wanderführern, von Fachwarten für Naturschutz und für Wanderwege,
               -   Anlage und Pflege von Wanderwegen und Wanderrouten sowie Herausgabe von Wander-
                   karten und Wanderliteratur,
               -   Maßnahmen zum Schutz der Umwelt,
               -   Anlage und Pflege von Biotopen,
               -   Pflegemaßnahmen in Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie Naturparks,
               -   Erhaltung und Dokumentation von Denkmalen,
               -   Bau und Unterhaltung von Wanderstützpunkten für die Allgemeinheit,
               -   Veranstaltung und Durchführung von Freizeiten für Kinder, Jugendliche und Familien,
               -   Veranstaltungen als Träger der Freien Jugendhilfe,
               -   Organisation von Vorträgen sowie von kulturellen Veranstaltungen,
               -   Förderung und Sammlung schriftstellerischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Arbei-
                   ten,
               -   Gründung, Unterstützung und Erhaltung von Volkstanz-, Trachten-, Folklore-, Volksmusik-,
                   Gesangs-, Heimat- und Mundartgruppen, die das Brauchtum pflegen und der Öffentlichkeit
                   näher bringen,
               -   Partnerschaftspflege mit Vereinen, die vergleichbare gemeinnützige Ziele im In- und Aus-
                   land verfolgen

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